Allgemeine Geschäfts – und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen von uns. Abweichende Vereinbarungen
und Geschäftsbedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich anerkannt worden sind. An unseren
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und durch uns ausgegebene Unterlagen behalten wir uns eigentums – und urheberrechtliche Verwertungsrechte
uneingeschränkt vor. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Auftragserteilung
Die Angebote des Lieferers sind freibleibend und unverbindlich. Die einem Angebot beigefügten Unterlagen sind nur annähernd maßgebend
und gelten nicht als zugesichert. Zugesichert im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB sind nur diejenigen Eigenschaften, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet
sind. Eine Bezugnahme auf Normen stellt grundsätzlich nur eine nähere Warenbestimmung dar. Im Allgemeinen haben unsere
Angebote 2 Wochen Gültigkeit. Unvorhergesehene Preisanhebungen unserer Lieferanten werden an den Auftraggeber weitergegeben. Die gewährten
Rabatte bleiben hiervon unberücksichtigt. Wir behalten uns vor, bei unvorhersehbaren Kostensteigerungen, die wir nicht zu vertreten
haben, eine maßvolle Korrektur unserer Konditionen vorzunehmen. Ansonsten gilt die aktuelle Preisliste. Alle Vereinbarungen, insbesondere
die mit unseren Außendienstmitarbeitern, werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Der Vertrag gilt als abgeschlossen,
wenn die die Auftragsbestätigung innerhalb von 28 Tagen erteilt wird oder die Lieferung im selben Zeitraum erfolgt. Unsere Preise verstehen
sich grundsätzlich ab Versandort. Zusätzliche Kosten entnehmen Sie bitte Artikel 3: Lieferbedingungen. Alle durch uns genannten Preise verstehen
sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor , behördliche Auflagen und die daraus entstehenden
Kosten an den Auftraggeber weiterzuleiten.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache angenommen. Wir behalten uns vor, bei Fehlbestellungen des Auftraggebers eine Bearbeitungsgebühr
von 10 % des Warenwertes zu erheben. Wird die Ware auf Weisung des Auftraggebers bestellt, ist eine Rückgabe grundsätzlich
nicht möglich. Kulanzweise kann die Ware durch uns in Kommission genommen werden. Kommt es zum Verkauf an einen neuen Auftraggeber,
wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des erzielten Warenwertes erhoben. Anderenfalls ist die Ware zurückzunehmen. Fracht – oder Transportkosten
gehen in einem solchen Fall zu Lasten des Auftraggebers. Sterile Waren und Arzneimittel sind vom Umtausch ausgeschlossen.
3. Lieferbedingungen
Lieferfristen gelten nur dann als zugesagt, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt in jedem Fall
voraus, daß der Auftraggeber sämtliche zur Erfüllung dieses Auftrages erforderlichen Unterlagen, Freigaben von Plänen und behördlichen Genehmigungen
rechtzeitig bereitstellt. Eine weitere Voraussetzung zur pünktlichen Lieferung ist die Berücksichtigung der voraussichtlichen Lieferfristen
unserer Zulieferer. Bei Ereignissen, die außerhalb der betrieblichen Sphäre liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Krieg und Arbeitskämpfe,
tritt Lieferverzug nicht ein. Der Auftraggeber räumt dem Lieferanten nach Wiederherstellung normaler Produktionsbedingungen eine
angemessene Frist zur Erfüllung des Auftrages ein. Das gleiche gilt, wenn diese Ereignisse unsere Zulieferer treffen. Schadensersatzansprüche
aufgrund verspäteter Lieferung sind ausschließlich auf die Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verzögerung beschränkt. Der Versand der
Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart und die Aufstellung
durch uns übernommen wurde. Die Klindwort Medical GmbH ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
4. Abnahme, Mängelrüge, Haftung, Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware sofort nach Zugang zu prüfen. Ist der Kunde Vollkaufmann, gilt der Vertrag als erfüllt, wenn nicht innerhalb von 5 Werktagen
ab Empfang Falschlieferungen, Fehlmengen oder sonstige Mängel gerügt worden sind. Nicht – Vollkaufleute müssen Falschlieferungen,
Fehlmengen oder sonstige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Waren – und Rechnungserhalt rügen. Für alle durch uns gelieferten Artikel
übernehmen wir die Garantie nach Maßgabe der Produkthaftung des Herstellers.
5. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Begleichung aller Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle Forderungen
bestehen, die der Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie anderer
Leistungen nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder
ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die der Verkäufer
aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Bei Zahlung durch Wechsel oder Scheck bleibt der Eigentumsvorbehalt
bis zu deren Einlösung bestehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben. Sollten
ernste Bedenken gegen die Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn die
Erfüllung des Vertrages nicht durch Zug – um – Zug – Leistung oder Sicherheitsleistungen erbracht wird. An uns nicht bekannte Käufer erfolgt
die Lieferung grundsätzlich gegen Vorauszahlung oder Nachnahme.
6. Zahlungsweise
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Ihre persönlichen Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer
Rechnung. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs oder der Gutschrift auf unserem Bankkonto. Gutschriften sind zu skontieren, wenn die ihnen
zugrunde liegenden Rechnungen unter Abzug von Skonto bezahlt werden. Reparatur – und Verordnungsleistungen sind netto ohne Abzug
zu begleichen. Bei Zahlungen nach Ablauf von 15 Tagen berechnen wir bankübliche Zinsen.
7. Gerichtsstand
Wenn der Käufer Vollkaufmann ist, ist der alleinige Gerichtsstand für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden
Streitigkeiten das für den Sitz der Verkäufers zuständige Gericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Datenschutzklausel
Der Käufer wird hiermit darüber unterrichtet, daß personenbezogene Daten für Zwecke der eingegangenen Geschäftsbeziehungen gespeichert
sind und somit gesetzlich zulässig verwendet bzw. übermittelt werden.
9. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen betrifft nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen.
- Stand: Oktober 2017 -